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06.02.24
Das Team von Michael Kellner, Mitglied des Deutschen Bundestags für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Parlamentarischer Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung antwortet

Interessant: Auf den Inhalt des Schreibens geht er mit keinem einzigen Satz ein.

Wir müssen erkennen: Die Friseurbranche erscheint dem Wirtschaftsministerium zu unwichtig zu sein, als dass man sich mit deren Anliegen seriös befassen würde.

Guten Tag Stephan Conzen,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Arbeit im Handwerk.

 

Michael Kellner weiß um die Bedeutung des Friseurgewerbes, und die Teilnahme am Friseurkongress der Zukunft zeigt ja auch, dass er sich dafür Zeit nimmt. Es ist wichtig, mit den Gewerbetreibenden ins Gespräch zu kommen.

 

Der Bundesregierung und auch den Bündnisgrünen ist es ein großes Anliegen die deutsche Wirtschaft zu stabilisieren und das Handwerk zu unterstützen. Während der Pandemie war die Soforthilfe darauf ausgerichtet, die laufenden Kosten zu decken, nicht aber die Personalkosten. Die Personalkosten wurden in erster Linie durch das Kurzarbeitergeld gedeckt, einige Bundesländer finanzierten zusätzliche Kosten, die nicht durch den Bund gefördert wurden.

 

Viele Unternehmen haben sich an die Richtlinien gehalten und zu viel gezahlte Beträge zurückgezahlt, was zu einer Gleichbehandlung bei der Neuregistrierung beigetragen hat. Jetzt die Förderbedingungen anzupassen, um bundesweit einheitliche Anforderungen zu erreichen, ist nicht machbar. Die Soforthilfe wurde zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von Liquiditätslücken für drei Monate gewährt, mit anschließender Überprüfung und möglicher Rückforderung.

 

Das BMWK fördert angemessene zinslose Rückzahlungsfristen unter Anwendung von Stundungsmöglichkeiten. Eine Ausnahme von der Besteuerung ist weder bei der Soforthilfe noch bei den Folgeprogrammen vorgesehen. Die Zuschüsse waren im Jahr des Zuflusses steuerlich zu berücksichtigen, und zurückgezahlte Zuschüsse können steuerlich geltend gemacht werden. Bei den Beihilfen wurde zunächst ein dreimonatiger gesicherter Liquiditätsengpass zugrunde gelegt, bei den Folgeprogrammen wurde aufgrund der dynamischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen und Selbstständige die monatliche Umsatzentwicklung berücksichtigt.

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

 

Viele Grüße

Das Team von Michael Kellner

 

Mitglied des Deutschen Bundestags

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung

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